Ersthelferkurs


Die BG fordert von allen SKT-Anwendern, dass diese einen Ersthelferschein 2x8 Stunden (gleichbedeutend mit dem Kurs für den LKW-Führerschein) vor Kursbeginn nachweisen. Selbstverständlich werden höherwertigere Ausbildungen auch anerkannt. Dieser Ersthelferschein muß alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Innerhalb dieses Zeitfensters genügt ein 1-tägiger Kurs. Andernfalls muß der Kurs wieder komplett absolviert werden. Falls Sie keine Möglichkeit mehr haben, diesen vor Kurs zu absolvieren, kann dieser zur Not nachgereicht werden. Adressen von Anbietern finden Sie unter www.bg-qseh.de. Die Kosten der Ersthelferschulung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft. Hierfür erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer.