Nach  VSG 1.1, § 3 hat der Unternehmer seine Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Wenn  so ein Tag zustande kommt entstehen oft Fragen.

Solange nichts passiert kommt kaum einer auf die Idee, mal nach der Arbeit, eine Rettung durchzuführen. Ist ja auch verständlich. So ein Kletterarbeitstag ist doch sehr anstrengend. 

In unserem Seminar „Rettung“ besteht die Möglichkeit Fragen an unsere Ausbilder zu stellen und die Sachkundeprüfung für die PSA gegen Absturz zu erhalten. Vorraussetzung ist ein PSA-Buch. 

Dieser Kurs erfüllt die Anforderungen für die jährliche Unterweisung.